07.11.2007 | Neu: 20% des Einkommens als Spenden absetzbar
Die Bundesregierung hat rückwirkend zum 1.1.2007 die Absetzbarkeit von Spenden praktisch verdoppelt!
Jetzt haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bis zu 20% ihres zu versteuernden Einkommens als Spenden von der Steuer frei zu stellen. Damit beteiligt sich der Staat nun verstärkt an der großen Spendenbereitschaft seiner Bürger und Unternehmen. Denn wenn Sie z.B. 25% Einkommensteuer zahlen und 100 Euro spenden, kostet Sie das in Wirklichkeit nur rund 75 Euro. Davon erhoffen wir Hilfsorganisationen uns eine neue, gesteigerte Spendenbereitschaft und verstärkte Mithilfe bei der Bewältigung der wachsenden sozialen Aufgaben in der Welt. Dafür schon heute ein herzliches Dankeschön!
Die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden wurden jetzt rückwirkend zum 01.01.2007 geändert. Die Neufassung des § 10 b EStG sieht vor, das Spenden jetzt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (Summe aller steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben und Werbungskosten) jährlich steuerlich berücksichtigt werden.
Bisher waren dies nur 5 % bei gemeinnützigen und 10 % bei mildtätigen Spenden. Unternehmer haben stattdessen auch die Möglichkeit, Spenden bis zu 0,4 % der Summe aus Umsätzen und Löhnen steuerlich abzuziehen (bisher 0,2 %).
Weiterhin wurde neu eingeführt, dass Spenden, die sich steuerlich nicht auswirken, weil keine Steuer festzusetzen ist (Steuerbetrag = 0 €) oder die o. g. Höchstbeträge überschritten werden, künftig in das folgende Jahr vorzutragen sind.